§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, Veranstaltungen, Mitgliedschaften, Kooperationen, Zusammenarbeiten, Workshops, Netzwerkveranstaltungen, Messen sowie sonstige Angebote der
iolana Women’s Business Club GbR
Alte Landstraße 203
51371 Leverkusen
nachfolgend „iolana“ genannt.
Verantwortlich: Noemi Tunde Licz Egharevba, Jana Stachowiak, Sarah Auer.
Mit Buchung oder Kooperation einer Veranstaltung, Abschluss einer Mitgliedschaft oder Inanspruchnahme sonstiger Leistungen erkennt die Teilnehmerin diese AGB an.
§ 2 Leistungen
iolana bietet insbesondere:
Netzwerkveranstaltungen
Business-Events
Workshops und Vorträge
Community-Treffen
Messen und Ausstellungen
Clubmitgliedschaften
digitale und analoge Informationsangebote
an.
Art und Umfang der jeweiligen Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Beschreibung des Angebots.
§ 3 Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung zu Veranstaltungen oder einer Clubmitgliedschaft erfolgt schriftlich, elektronisch oder über ein Online-Buchungssystem.
Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung bzw. Rechnungsstellung durch iolana zustande.
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§ 4 Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
Die jeweils gültigen Preise ergeben sich aus dem aktuellen Angebot.
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug ist iolana berechtigt, die Teilnahme an Veranstaltungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zu verweigern. Gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.
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§ 5 Clubmitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beginnt mit Annahme des Mitgliedsantrags.
Die Mitgliedsbeiträge sind jeweils im Voraus gemäß der gewählten Zahlungsweise fällig.
Mitgliedervorteile sind persönlich und nicht übertragbar.
Eine Rückerstattung bereits gezahlter Mitgliedsbeiträge erfolgt nicht.
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§ 6 Absage und Stornierung von Veranstaltungen
Eine Stornierung durch die Teilnehmerin muss schriftlich erfolgen.
Es erfolgt keine Rückzahlung.
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§ 7 Absage von Veranstaltungen durch iolana
iolana ist berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben.
Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
zu geringe Teilnehmerzahl
Krankheit von Referentinnen
höhere Gewalt
behördliche Anordnungen
Sicherheitsgründe
Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall erstattet.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
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§ 8 Hausrecht und Verhaltensregeln
Ein respektvoller Umgang untereinander ist Grundlage aller Veranstaltungen.
Diskriminierendes, beleidigendes oder störendes Verhalten kann zum Ausschluss von Veranstaltungen führen.
Ein Anspruch auf Erstattung von Teilnahmegebühren besteht in diesem Fall nicht.
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§ 9 Foto-, Video- und Tonaufnahmen
Im Rahmen von Veranstaltungen können Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden.
Diese können für:
Social Media
Pressearbeit
Website
Marketingzwecke
von iolana verwendet werden.
Teilnehmerinnen können der Verwendung ihrer Aufnahmen jederzeit für die Zukunft bei den Verantwortlichen widersprechen.
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§ 10 Haftung
Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung.
iolana haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei:
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
gesetzlich zwingender Haftung
Für mitgebrachte Gegenstände übernimmt iolana keine Haftung.
Für iolana besteht eine Betriebs- und Veranstaltungshaftpflichtversicherung.
Bei Veranstaltungen sind Jana Stachowiak und Noemi Tünde Licz Egharevba als Ersthelferinnen vor Ort.
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§ 11 Veranstaltungen an externen Locations
Bei Veranstaltungen an externen Locations gelten ergänzend die folgenden Pflichten der örtlichen Veranstalterin bzw. Locationpartnerin:
Sie hält für den Betrieb der Location eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung vor und weist diese auf Verlangen nach.
Sie sorgt in ihrem Verantwortungsbereich für Brandschutz, freie Flucht- und Rettungswege, die Einhaltung der Haus- und Sicherheitsordnung sowie die sichere Nutzbarkeit der Räume.
Sie stellt die vereinbarte Grundtechnik, eine funktionsfähige Infrastruktur und den ordnungsgemäßen Zustand der Räume bereit.
Sie trägt in ihrem Verantwortungsbereich das Risiko aus Diebstahl, Beschädigung oder Sicherheitsmängeln, soweit diese durch ihre Sphäre, ihr Personal oder ihre Erfüllungsgehilfinnen bzw. Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
Soweit ausnahmsweise Musik eingesetzt wird, übernimmt sie als örtliche Veranstalterin die Prüfung und Abführung etwaiger GEMA-Gebühren, sofern die Parteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbaren. Grundsätzlich wird von Seiten der Organisatorin keine Musik abgespielt.
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§ 12 Ausstellerinnen, Aussteller und Messeveranstaltungen
Für Messen und Ausstellerinnen gelten ergänzend die jeweiligen Ausstellerbedingungen sowie Ausstellerverträge.
Ausstellerinnen und Aussteller halten für ihre Teilnahme eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung vor und weisen diese auf Verlangen nach.
Die Standgebühr wird auch dann fällig, wenn die Ausstellerin nach verbindlicher Anmeldung nicht teilnimmt.
Eine Rückerstattung erfolgt nur, wenn der Platz anderweitig vergeben werden kann oder gesetzliche Ansprüche bestehen.
§ 13 Digitales Branchenbooklet
Alle von der Clubfrau angegebenen Daten werden in einem digitalen Booklet zusammengefasst und in einem digitalen Branchenheft nach Branchen sortiert dargestellt.
Alle Clubfrauen werden in diesem Booklet mit den von ihnen zur Verfügung gestellten Angaben aufgeführt.
Änderungen, Anpassungen oder Löschungen der eigenen Angaben sind von der jeweiligen Clubfrau eigenständig schriftlich an Jana Stachowiak, Noemi Tünde Licz Egharevba oder Sarah Auer weiterzuleiten.
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§ 14 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der jeweils gültigen Datenschutzerklärung von iolana.
Die Daten werden ausschließlich für die Durchführung der vertraglichen Leistungen und gesetzliche Verpflichtungen genutzt.
Nach Austritt aus dem Club werden personenbezogene Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Interessen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.
Ansprechpartnerinnen für Datenschutzfragen sind Sarah Auer, Jana Stachowiak und Noemi Tünde Licz Egharevba.
§ 15 Musiknutzung / GEMA
Bei Veranstaltungen der iolana Women’s Business Club GbR wird grundsätzlich keine Musik öffentlich wiedergegeben.
Sollte im Einzelfall Musik (z. B. Hintergrundmusik, Live-Musik, DJ, Musik in Präsentationen oder Videos) eingesetzt werden, sind die hierfür erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte sowie gegebenenfalls anfallende GEMA-Gebühren durch die jeweils verantwortliche Partei zu prüfen und zu tragen.
Nutzen Ausstellerinnen, Referentinnen, Dienstleisterinnen oder Kooperationspartnerinnen auf eigene Verantwortung Musik oder andere urheberrechtlich geschützte Inhalte, sind diese selbst für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben, die Anmeldung bei Verwertungsgesellschaften sowie die Zahlung etwaiger Gebühren verantwortlich.
Die iolana Women’s Business Club GbR behält sich vor, den Einsatz von Musik oder anderen urheberrechtlich geschützten Werken im Vorfeld zu untersagen oder von einem entsprechenden Nachweis der Rechteklärung abhängig zu machen.
Hinweis: Für die üblichen Netzwerkveranstaltungen, Workshops und Clubtreffen ohne Musiknutzung fallen grundsätzlich keine GEMA-Gebühren an
Für die FamLEV Familienmesse würde ich zusätzlich in die Ausstellerbedingungen aufnehmen:
„Das Abspielen von Musik an Ausstellerständen ist nur nach vorheriger Zustimmung der Veranstalterin zulässig. Die Ausstellerin ist für die Einhaltung sämtlicher urheberrechtlicher Bestimmungen sowie die Anmeldung und Zahlung eventuell anfallender GEMA-Gebühren selbst verantwortlich.
Das schützt euch als Veranstalterin besonders gut bei Messen mit vielen Ausstellerinnen.
§ 16 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Leverkusen.